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„Sterben ist nur ein Umziehen in ein schöneres Haus.“
Elisabeth Kübler-Ross
Viele Menschen hegen den Wunsch, ihre letzte Ruhe auf dem eigenen Grundstück, in der gewohnten Umgebung, zu finden. Bisher war dies aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen leider nicht möglich. Nun hat ein namhafter Anbieter einen Weg gefunden, diese Möglichkeit trotzdem völlig legal zu bieten.
Mit „Tree of Life“ besteht die Möglichkeit, sich mit einem eigenen Baum an einem Platz der Wahl beisetzen zu lassen. Mit Wirkung vom 04.03.2014 konnte die Pietät-Eden, mit Niederlassungen in Wächtersbach und Büdingen, die exklusive Lizenz erlangen, diese besondere und persönliche Form der Bestattung für den gesamten Main-Kinzig-Kreis & Wetteraukreis anbieten und ausführen zu dürfen.
Was ist „Tree of Life“ - Der Baum des Lebens?
Bisher gab es für naturverbundene Menschen lediglich die Möglichkeit, die Urne in besonders ausgewiesenen Wäldern, wie den Friedwald oder den Ruheforst, beisetzen zu lassen. Dies bedeutete jedoch ein Beisetzen mit vielen anderen Urnen und in einem fremden Umfeld.
Sie können sich ganz individuell aussuchen, wo der Baum gepflanzt werden soll: in Ihrem eigenen Garten oder am Lieblingsplatz des Verstorbenen. Ebenso wird es in absehbarer Zeit die Möglichkeit geben, den Baum des Lebens in speziell angelegten Ruheplätzen anzupflanzen.
Zusätzlich sollte noch erwähnt werden, dass in Deutschland keine Entnahme oder Teilung der Asche erfolgt. Die dem Baum zugeführte Asche gilt als beigesetzt, was auch entsprechend bescheinigt wird. Es ist gewährleistet, dass keinerlei Rückstände der Asche nach Deutschland zurückgeführt werden. Der gesamte Vorgang unterliegt einer notariellen Aufsicht.
Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen als Tree of Life Exklusiv-Partner jederzeit gerne zur Verfügung. Dies gilt sowohl für private Interessenten, als auch für gewerbliche Bestatter.
Gestalten Sie sich Ihren eigenen, ganz persönlichen Gedenkplatz – mit Tree of Life!
Ja, es ist erlaubt und auch legal! - Zum Einen ist dieser Vorgang des Tree of Life in einer längeren Probephase getestet, sodass wirklich keine Aschenreste wieder zurück nach Deutschland kommen und diese, nach entsprechenden Ländergesetzen, als im Ausland beigesetzt gelten. Zum Anderen wurde dieses Verfahren auch durch die Feuerbestattungen-Perleberg, dem Gründer von Tree of Life, anwaltlich auf Rechtsprobleme geprüft und festgestellt, dass dies nicht mit deutschem Recht kollidiert. Mittlerweile wurde dies auch durch den Bestatterverband geprüft, sowie durch den Verband in Berlin, und von allen Seite für rechtmäßig und legal bestätigt.
Somit ist es amtlich, dass das Setzen eines Tree of Life nur als setzen eines Baumes gewertet werden kann und darf. Niemand begeht dadurch eine Ordnungswidrigkeit.
Weiter sei noch hinzuzufügen, dass unser Projekt "Herzberger-Hain" auch keinen Friedhof darstellt, sondern lediglich eine ausgewiesene Fläche, auf der entsprechend Bäume des Tree of Life gepflanzt werden und Patenschaften für Erinnerungsbäume angeboten werden. Weiter besteht hier auch die Möglichkeit im Weg der Erinnerung alte Grabsteine zur letzten Ruhe zu bringen, wenn diese bei Räumung des Grabs nicht geschreddert werden sollen.
Rufen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da.